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Medien  21.02.2024

Erlaubte Pornografie mit Kindern, Tieren und Vergewaltigungen?

Wir haben uns die rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich schon angesehen, die Grenzen sehen wir uns hier nocheinmal genauer an.

Die Gesetze können im 'RIS' abgerufen werden, sind aber schwer lesbar. Deshalb versuchen wir es hier auf zwar laienhafte, weil nicht auf von Juristen mit Rechtsanspruch basierenden Texten, aber lesbare Art. Mehr dazu gibt es beispielsweise hier:

Sex und Gesetz, Erotik im Recht
Sex mit Kindern und Jugendlichen in Österreich
Was ist erlaubt im Porno?
Sex mit Tieren - in Österreich erlaubt?


Heute gehen wir auf ein Randthema ein, das immer wieder gefragt wird: Wo ist eigentlich harte (also nicht erlaubte) Pornografie doch möglich, wo sind die Grenzen? Die Texte oberhalb haben ja schon vieles davon angesprochen, hier sind die Fragestellungen nocheinmal zusammengefasst, die immer wieder auftauchen - wenn möglich aus einer anderen Perspektive betrachtet, um leichter verdaulich zu werden oder anschaulicher zu sein.

Um zu klären, was erlaubt ist, kurz dazu, was verboten ist: Sogenannte 'harte' Pornografie ist verboten, damit meint das Gesetz eigentlich 'illegale' Pornografie (hart verwendet man normalerweise anders). Das ist vorwiegend welche, die Kinder (Jugendschutz), Tiere (Tierquälerei) und nicht einvernehmliche Praktiken (Vergewaltigung, Missbrauch) betrifft. Insbesondere bei Kinderpornografie ist das Gesetz verständlicherweise besonders streng, bestraft hier sogar Konsumenten, nicht nur Produzenten.

Zur Verfügung gestellt darf das Material Personen über 18 werden, hier sind die Regelungen der Kontrolle im Internet schwierig: Einerseits ist Pornografie (erlaubte insbesondere) immer leicht zugänglich, notfalls aus dem Ausland, andererseits sind echte Zugangsschranken hierzulande selbst technisch und zweckmäßig nicht zu machen. Selbst im eigenen Land kann man also die Kontrolle kaum über eine Frage nach dem Alter hinaus technisch sauber lösen, ohne entweder Datenschutz, Privatsphäre und andere Rechte einzuschränken und andererseits den Konsum erst wieder im Ausland möglich zu machen. Die praktikable Lösung, die überall umgesetzt wird, ist daher eine Markierung der Inhalte, damit Eltern leicht Filter einsetzen können und eine Altersfrage beim Einstieg in eine Website, aber keine harte Schranke - die wäre das aus für heimische legale Angebote.

Der Umkehrschluss aus der Darstellung ist also: Erlaubt ist, was nicht verboten wurde. Die Faustregel: 'Harte' (illegale) Pornografie (Kinder, Tiere, Gewalt-Missbrauch) und Pornografie, die unter 18-jährigen zugänglich gemacht wird, ist nicht gestattet, alles andere schon. Nicht irgendwelche moralischen Bedenken gelten im Recht (die Politik sorgt für andere Diskussionen und 'Aufreger', wenn sie wieder einmal Einschränkungen der Freiheiten durchsetzen will), sondern sachliche rechtsstaatliche Zwecke, etwa der Schutz handelnder Personen.

Grenzfälle der Pornografie

Und mit diesem Vorwissen nun zu den Fragestellungen, die sich aufgetan haben. Was ist mit BDSM-Pornos, die ja Gewalt zeigen? Kein Problem dann, wenn Einvernehmlichkeit da ist (nachgewiesen werden kann). Das geht bis hin zu Vergewaltigungs-Szenen, solange keine echte Missbrauchsdarstellung gefilmt wurde und alle gezeigten Personen eingewilligt haben (auch zur Veröffentlichung klarerweise).

Teen-Pornos klingen nach Kindesmissbrauch, sind in der Praxis aber Darsteller oberhalb der Schutzgrenze. 'Teen' steht für jung aussehende Erwachsene, nicht für 'Kinder'. Selbst die japanischen 'Loli' und 'Shota'-Fetische werden durch erwachsene Lolitas gemacht und spielen nur mit dem zarten jugendlichen Aussehen, ohne auf echte Jugendliche zurückzugreifen. Klar, Kinderpornografie ist fast überall verboten, Straftäter besorgen sich ihr Material auch nicht im legalen Handel. Wo 'Teen' drauf steht, ist das Qualitätssiegel also nur der Anspruch, nicht zu alte Pornodarsteller einzusetzen. Manche werben sogar explizit mit '18jährigen Darstellern' oder dargestellten Charaktern im Film. 'Teen' ist heute der '1'er vorne in der Alterszahl der Darsteller, oft nicht einmal das. Und wenn 'Teen-Pornos' nicht aktiv damit spielen, Kinder und Jugendliche zu präsentieren, sind sie damit auch problemlos und legal. Abstand halten muss man nur von offensichtlichen geschlechltichen Handlungen und wirklichkeitsnahen ('fotorealistischen') Darstellungen von Personen unter 18 (man also von Sex mit Minderjährigen ausgehen muss).

Auch die Frage nach 'Inzest' (Sex mit Blutsverwandten) ist reguliert, was verboten ist, darf demnach auch nicht als Porno gefilmt und verbreitet werden. Daher kommen die Darstellungen von Sex mit Mutter und Stiefsohn, Stiefvater mit Tochter etc., wo eine Ebene der Verwandtschaft in der Geschichte ausgeblendet wird. Klar: Sex zwischen Vater und Tochter und Mutter und Sohn ist illegal und darf auch nicht vor der Kamera vorkommen.

Sex mit Tieren ist in Österreich verboten, Tierquälerei ist hier das Stichwort und Sex ist explizit eine solche. Was in diesem Bereich erlaubt ist, sind Themen und Fetische rund um Pornos mit Tieren. Wenn etwa ein Dildo die Formen eines Pferdeschwanzes hat, darf das sein (weil ja kein Tier dafür leiden muss). Aber auch ein Furry-Kostüm in Hundeform ist erlaubt, wenn der Träger des Kostümes nichts dagegen hat...

Und jetzt kommt noch eine große Einschränkung der Verbote: Diese zielen auf den Schutz der Personen im Porno ab. Es geht also darum, beispielsweise Kinder davor zu schützen, im und für den Porno missbraucht zu werden. Wenn nun gar keine Kinder und Tiere zu sehen sind, dann ist das (weitgehend) auch kein Grund für ein Verbot der Pornografie. Die Gesetze beziehen sich bei den Verboten in der Regel auch auf Pornnografie in Bild, Film und/oder Ton, also Aufzeichnungen von 'echtem Sex'. Erkennbar 'nicht echte Darstellungen' fallen weitgehend nicht unter die Strafen, sogar Animationen (also technisch Filme) mit gezeichneten Clips von Sex mit Tieren waren schon als unproblematisch eintestuft. Auch offensichtlich 'nicht echte' Darstellungen (3D-Renderings, Games) sind frei, problematischer sind nur 'sehr echt wirkende' oder auf 'echten Inhalten basierende' Pornos, etwa KI-Rachepornos mit zB. echten Gesichtern, die die Privatsphäre verletzen oder nicht als künstliche Figuren erkennbar sind.

Noch einfacher ist es bei Texten. Die Schriftform ist nicht geeignet für die Darstellung echter Personen, ein Autor in Österreich (andere Länder regeln das anders, selbst in der EU gibt es unterschiedliche Interpretationen) kann seine Textform also durchaus nutzen, um Vergewaltigungen zu beschreiben, Sex mit Tieren vorkommen zu lassen oder Kinder in der Pornografie einfließen zu lassen, sogar Gechlechtsverkehr innerhalb der Familie. Das Gesetz hat Schriften nicht aufgenommen in die harte Pornografie, weil dabei keine Personen (da ist niemand vor der Kamera) zu Schaden kommen. Texte sind Pornografie, wenn sie explizit von Sex handeln, es gelten entsprechende Verbreitungseinschränkungen, aber nicht die Schutzregeln für Minderjährige Darsteller, gequälte Tiere oder Gewalt an Menschen. Die beliebten 'Fickgeschichten' dürfen also wesentlich weiter gehen als Pornos in Fotografie, Videos oder Audio-Aufnahmen. Nur andere Regeln (NS Wiederbetätigung beispielsweise) können noch gelten, noch freier ist wohl nur die Fantasie...

Details gibt es wie immer nur bei Juristen, diese laienhafte und lesbare Darstellungsform erlaubt natürlich weder eine genaue Analyse noch haltbare Aussagen vor Gericht. Für konkrete Fragestellungen geht man daher auch hier wieder zum Anwalt des Vertrauens, einen ersten Eindruck und die Fragestellungen der Grenzen haben wir aber hoffentlich ausloten können.

Ihre Meinung dazu? Schreiben Sie hier!

#Sex #Pornografie #Gesetz #legal #Österreich #Inzest #Kinderporno #Tiere #Gewalt



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