Glatteis - wer zahlt bei Unfall?
Angepasste Geschwindigkeit und ausreichender
Sicherheitsabstand sind bei Glatteis im Straßenverkehr lebenswichtig. Wer für die Folgen haftet, wenn es zu einem Glatteis-Unfall kommt,
haben die ARBÖ-Verkehrsjuristen recherchiert.
Ralf Hasler, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung: 'Laut
Straßenverkehrsordnung muss der Lenker eines Fahrzeuges seine
Fahrgeschwindigkeit immer dem Straßenzustand und den Sichtverhältnisse
anpassen. Beim Hintereinander fahren muss zudem ein den Fahrbahnbedingungen
angepasster Sicherheitsabstand eingehalten werden.' Wer sich nicht daran
hält, dem drohen nicht nur saftige Strafen, sondern es können sich auch
unangenehme versicherungsrechtliche Folgen ergeben, wobei jedoch zwischen
Haftpflicht- und Kaskoversicherung zu unterscheiden ist.
'Die Haftpflichtversicherung ist bei Glatteis auch juristisch gesehen
eine ziemlich glatte Sache,' so Hasler vom ARBÖ. 'Sie wird immer
einspringen, um den Schaden des Unfallgegners zu bezahlen. Der Autofahrer
könnte dadurch ins Malus rutschen. Jedoch für Schäden am eigenen Fahrzeug
müssen Kfz-Haftpflichtversicherte auch bei Glatteis-Unfällen selbst
aufkommen.'
Komplizierter wird's bei der Kaskoversicherung, die normalerweise
Schäden an beiden Unfallautos deckt. Der ARBÖ-Verkehrsjurist: 'Sie zahlt
bei Glatteis nur, wenn dem Versicherten keine grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen werden kann, was immer vom Einzelfall abhängig ist. Eine grobe
Fahrlässigkeit könnte zu hohe Geschwindigkeit oder auch das Fahren mit
Sommerreifen bei eisglatten Straßen sein.' Leistungsfrei könnte sich in
Fällen der groben Fahrlässigkeit aber auch eine allfällig bestehende
Rechtsschutzversicherung erklären.
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